Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland Freistaat Sachsen e.V.

Beitragsordnung und Antrag auf Mitgliedschaft

Beitragsordnung des
Allgemeiner Behindertenverband Freistaat Sachsen e.V.
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 17.05.2008)

In der Satzung des Vereins ist die Beitragsordnung geregelt:
(siehe auch: https://www.abidsachsen.de/home/satzung-des-abid/)

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht – aktiv am Verbandsleben teilzunehmen, – Kandidaten für die Wahl zu benennen, – selbst zu kandidieren, – Verbands- Einrichtungen in Anspruch zu nehmen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Hilfe und Beistand zu erhalten.
  2. Jedes Mitglied erkennt mit seinem Beitritt die Satzung an, verpflichtet sich, sie einzuhalten und regelmäßig Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu entrichten.
  3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Verbandsvermögen.

Beschluss vom 17.05.2008:

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 3,00 €.
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist zum Monatsende zu entrichten.
  3. Eine steuerlich absetzbare Bescheinigung über den jährlich entrichteten Beitrag wir durch die Geschäftsstelle Marienberg ausgestellt.

gezeichnet:
Jürgen Dürrschmidt
Vorsitzender

Dokumente zum herunterladen:

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