Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland Freistaat Sachsen e.V.

Informationen des KISS Erzgebirge zur Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (ab 2021)

KISS – Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (ab 2021)

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe auf Bundesebene, wir bedanken uns bei Ihnen für die konstruktiven Beratungen im „Beirat Leitfaden Selbsthilfeförderung“, mit denen es gelungen ist, die gesetzliche Neuregelung des § 20h SGB V im Rahmen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) zügig umzusetzen.

Wir informieren darüber, dass der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes am 27.08.2020 die Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen hat und übersenden Ihnen heute den neuen Leitfaden als barrierefreies PDF (Anlage 1) zur Information Ihrer Mitglieder.

Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen der Selbsthilfeförderung „solche digitalen Anwendungen (berücksichtigen), die den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten.“
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wird im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung künftig sowohl die Nutzung von analogen Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Anwendungen gleichberechtigt unterstützt. Die Fördergrundsätze legen fest, dass die von den Krankenkassen geförderten digitalen Anwendungen den hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik genügen müssen.

Im Ergebnis wird dabei an der sogenannten „Ebenenförderung“ festgehalten. Dies bedeutet, dass Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen weiterhin – unabhängig von der Art des praktizierten Austausches (analog und/oder digital) – ihre Anträge auf den je-weiligen Förderebenen zu stellen haben.

Mit der aktuellen Leitfaden-Überarbeitung wurden im Leitfaden noch einige kleinere Anpassungen vorgenommen, um Unklarheiten in der Förderpraxis zu beseitigen und eine möglichst einheitliche Förderpraxis zu gewährleisten.

Die Anlage 2 listet alle aktuellen Änderungen am Leitfaden transparent auf. Änderungen aufgrund des DVG finden Sie für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung unter A.I, für die krankenkassenindividuelle Projektförderung unter B.I. Die sonstigen Änderungen finden Sie unter A II. und B II.

Bitte beachten Sie, dass der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung seitens des GKV-Spitzenverbandes weiterhin nicht gedruckt wird, um die jeweils aktuelle Fassung transparent über das Internet verfügbar zu machen. Die Neufassung steht ab sofort auf den Internet-Seiten des GKV-Spitzenverbandes zum Download zur Verfügung.
Sofern ein weitergehender inhaltlicher Änderungsbedarf festzustellen ist, werden wir diesen erneut im Beirat Leitfaden Selbsthilfeförderung unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Länden beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Kukla

Anlagen

  1. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Stand: 27.08.2020
  2. Übersicht über die aktuellen Änderungen, gültig ab 01.01.2021

Sie finden diese Anlagen im Download beim KISS –>

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